Steuerentlastung für Firmen 2027 bei 11,8 Milliarden
Das Bundesfinanzministerium macht Tempo bei der Umsetzung der beschlossenen Senkung der Unternehmenssteuern. Dabei soll die haushaltsrelevante Entlastung im Jahr 2025 laut einem der Nachrichtenagentur Reuters vorliegenden Referentenentwurf des Ministeriums bereits 2,5 Milliarden Euro betragen. Sie wächst dann schnell über 8,1 Milliarden Euro im kommenden Jahr bis auf 11,8 Milliarden Euro im Jahr 2027 an. Dies soll vor allem durch einen von der schwarz-roten Koalition beschlossenen „Investitionsbooster“ erreicht werden, der über drei Jahre Investitionsabschreibungen von 30 Prozent pro Jahr vorsieht. Dies soll ein schnelles Anspringen der Konjunktur ermöglichen.
Ab 2028 wird dies abgelöst durch eine jährliche Senkung der Körperschaftssteuer um je einen Prozentpunkt. Die steuerlichen Mindereinnahmen sollen laut Referentenentwurf ab 2027 dann etwa gleich bleiben. Für den Bund erwartet das Finanzministerium 2029 davon knapp 5,8 Milliarden Euro Steuermindereinnahmen durch die Maßnahmen, für die Länder 5,2 Milliarden Euro und die Kommunen 336 Millionen Euro. Die Regierung erwartet aber an anderer Stelle durch eine wieder anspringende Konjunktur mehr Steuereinnahmen. „Nach einer Phase wirtschaftlicher Stagnation gilt es, die Potenziale der deutschen Volkswirtschaft deutlich zu heben und wieder auf einen nachhaltig höheren Wachstumspfad zu kommen“, heißt es in dem Referentenentwurf.
Der Entwurf enthält neben der massiven Ausweitung der Abschreibungsmöglichkeiten und der Senkung des Körperschaftssteuersatzes weitere Änderungen wie die gesetzliche Absenkung des sogenannten Thesaurierungssteuersatzes für nicht entnommene Gewinne ab 2028, eine verbesserte Abschreibung für neue Elektrofahrzeuge, die verbesserte Absetzbarkeit von Forschungsausgaben sowie die Anhebung der Bruttolistenpreisgrenzen für die Dienstwagenbesteuerung von 70.000 auf 100.000 Euro. Zudem sollen die Kosten für neue E-Autos künftig von Unternehmen bereits im Jahr der Anschaffung zu 75 Prozent abgeschrieben werden können. Das Gesetz soll laut Referentenentwurf am 1. Januar 2026 mit rückwirkenden Regelungen in Kraft. Auch das „Handelsblatt“ hat über den Referentenentwurf berichtet, hat allerdings für das Jahr 2029 statt der 11,3 Milliarden Euro „volle Jahreswirkung“ den Wert für das „Kassenjahr“ von 17,1 Milliarden Euro genannt. Die SPD-Bundestagsfraktion reagierte mit Zustimmung. „Es ist ein starkes Signal, dass Bundesfinanzminister Klingbeil nun sehr zügig erste Vorschläge vorgelegt hat, um die im Koalitionsvertrag vereinbarten Steuerreformen anzugehen“, teilte die stellvertretende Vorsitzende, Wiebke Esdar, mit. Im Kern gehe es nun zunächst um eine Entlastung jener Unternehmen, die im Land investieren wollten. Sie fügte aber hinzu: „Das vorgeschlagene Paket ist der erste Schritt der in der Koalition verabredeten Steuerreformen zum Wohle von Betrieben und Beschäftigten. Als zweiter Schritt steht dann zur Mitte der Legislatur die verabredete Senkung der Einkommensteuer für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit kleinen und mittleren Einkommen an.“