Geerbtes und geschenktes Vermögen auf neuem Höchstwert
Der Fiskus hat voriges Jahr Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen in Rekordhöhe veranlagt. Das steuerlich berücksichtigte geerbte und geschenkte Vermögen stieg damit 2023 gegenüber dem Vorjahr um 19,8 Prozent auf den neuen Höchstwert von 121,5 Milliarden Euro.
Das teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) mit. 2022 war es noch um 14 Prozent gesunken. Laut Destatis erhöhte sich die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer um 3,9 Prozent auf 11,8 Milliarden Euro. Dabei entfielen auf die Erbschaftsteuer 7,7 Milliarden Euro (minus 4,5 Prozent) und auf die Schenkungsteuer 4,1 Milliarden Euro (plus 24,9 Prozent).
Die im Vorjahresvergleich höheren Festsetzungen der Erbschaft- und Schenkungsteuer beruhen insbesondere auf einem Anstieg des übertragenen Betriebsvermögens auf 29,8 Milliarden Euro (plus 81,3 Prozent). Darunter erhöhte sich das übertragene Betriebsvermögen im Wert von über 26 Millionen Euro (sogenannte Großerwerbe) von 4,8 Milliarden Euro im Jahr 2022 auf 17,1 Milliarden Euro im Jahr 2023 und damit auf das Dreieinhalbfache des Vorjahrs. Nachdem im Jahr 2022 deutlich weniger Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro als 2021 übertragen worden war, stieg dieses 2023 wieder an, erreichte aber nicht ganz das Niveau von 2021.
Darüber hinaus wurden 2023 Anteile an Kapitalgesellschaften in Höhe von 10,3 Milliarden Euro (plus 19,5 Prozent) und Grundvermögen (unbebaute und bebaute Grundstücke) von 45,6 Milliarden Euro (plus 18,2 Prozent) veranlagt. Das restliche übrige Vermögen – zum Beispiel Bankguthaben, Wertpapiere, Anteile und Genussscheine – stieg im Vergleich zum Vorjahr auf 37,2 Milliarden Euro (plus 7,6 Prozent). Das übertragene land- und forstwirtschaftliche Vermögen von 1,5 Milliarden Euro blieb laut Destatis im Vorjahresvergleich unverändert.