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TITELTHEMA | Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Die Europäische Kommission hat mit der Richtlinie 2019/882 vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen die Voraussetzungen geschaffen, damit Menschen mit Behinderungen ein besserer Zugang zu Produkten und Dienstleistungen ermöglicht und ihnen damit ein unabhängiges Leben erleichtert werden. Doch was bedeutet dies für Banken?

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