Faule Kredite

EZB ruft kleinere Banken zum Abbau von Altbeständen an faulen Krediten auf

Frankfurt am Main | 15.09.2025 | Reuters

Die EZB hat kleinere Finanzinstitute im Euroraum dazu aufgerufen, ihre Altbestände an faulen Krediten zu bewältigen. In den vergangenen zehn Jahren sei bei Banken der Anteil an solchen risikobehafteten Darlehen, bei denen der Kreditnehmer in Zahlungsverzug geraten ist, zwar deutlich zurückgegangen, teilte die EZB am 15. September in Frankfurt mit. Einige kleinere Banken hätten jedoch nach wie vor Schwierigkeiten, ihre Altbestände zu bewältigen. Diese blieben länger in ihren Bilanzen und würden zudem eine niedrigere Deckungsquote aufweisen als bei Großbanken. Solche Altbestände könnten „dauerhaft zu weiteren Verlusten führen und die Möglichkeiten der Banken begrenzen, neue Kredite zu vergeben“, warnte die EZB.

Nach Jahren des stetigen Rückgangs sei der Abwärtstrend der Quoten an faulen Krediten (NPL-Quoten) im europäischen Bankensektor im Jahr 2023 zum Stillstand gekommen, schrieb EZB-Bankenaufseherin Sharon Donnery in einem am Montag veröffentlichten Blog-Beitrag. „Und bei kleineren Banken begannen die NPL-Quoten im Jahr 2024 sogar wieder zu steigen, wenn auch nur moderat,“ führte sie aus. Zwar sei die Zahl fauler Kredite an den Konjunkturzyklus gebunden und unterliege im Rahmen der normalen Kreditvergabe der Institute Schwankungen. Dennoch sei es wichtig, dass sie genau überwacht und mit angemessenen Rückstellungen versehen werden. Einige kleinere Banken wiesen anhaltend hohe Altbestände an notleidenden Darlehen und niedrige Niveaus der Abdeckung über Rückstellungen auf. Und dies sei der Grund für die unterschiedlichen NPL-Deckungsgrade zwischen Großbanken und kleineren Instituten.

Die EZB hat nun den Entwurf einer Leitlinie vorgelegt, die sich an die nationalen Aufsichtsbehörden richtet. Denn diese haben bei der Überwachung der kleineren Banken im Euroraum den Hut auf. Der Entwurf enthält laut EZB Erwartungen der Aufseher an die Abdeckung von Altbeständen an notleidenden Krediten, die vor dem 26. April 2019 entstanden sind. Die neuen Richtlinien sollen schrittweise vom 31. Dezember 2025 bis zum 31. Dezember 2028 eingeführt werden. Banken mit sehr geringen Mengen an notleidenden Krediten sollen davon ausgenommen werden. Die öffentlichen Konsultationen zu dem Entwurf laufen laut EZB bis zum 27. Oktober.


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