Deutschland

Zahl der Niedriglohnjobs um 1,1 Millionen gesunken

Berlin | 08.02.2024 | Reuters

Der höhere Mindestlohn hat den Niedriglohnsektor in Deutschland deutlich schrumpfen lassen. 16 Prozent und damit knapp jede sechste abhängig Beschäftigte sei im April 2023 in diesem Bereich tätig gewesen, wie das Statistische Bundesamt mitteilte.

Damit lag der Verdienst von rund 6,4 Millionen Jobs unterhalb der Niedriglohnschwelle von 13,04 Euro brutto je Stunde. Das seien 1,1 Millionen weniger als im April 2022 (7,5 Millionen), als der Anteil noch bei 19 Prozent lag.

„Eine Erklärung für diese Entwicklung ist der zwischen Januar und Oktober 2022 von 9,82 Euro auf 12,00 Euro gestiegene Mindestlohn“, betonten die Statistiker. Das sieht auch das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) so. „Aber auch die veränderte Lohnpolitik der Gewerkschaften, die zunehmend auf Mindestzahlungen für untere Lohngruppen setzt, wirkt sich auf den Niedriglohnsektor positiv aus“, sagte DIW-Experte Markus Grabka.

Gut jedes zweite Beschäftigungsverhältnis im Gastgewerbe (51 Prozent) lag zuletzt im Niedriglohnsektor. In der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft (43 Prozent) und im Bereich Kunst, Unterhaltung und Erholung (36 Prozent) sind es ebenfalls sehr viele. In der öffentlichen Verwaltung (4 Prozent), in der Finanz- und Versicherungsbranche (6 Prozent), in der Informations- und Kommunikationsbranche (7 Prozent) sowie im Bereich von Wasser, Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen (7 Prozent) ist der Anteil hingegen am niedrigsten.

Knapp jede fünfte Frau (19 Prozent) arbeitete im Niedriglohnsektor. Bei den Männern waren es knapp jeder siebte (13 Prozent). Der Anteil an Beschäftigungsverhältnissen im Niedriglohnsektor sank bei den Frauen binnen eines Jahres von 23 auf 19 Prozent, bei den Männern von 16 auf 13 Prozent.

Im April 2023 wurden 2,4 Millionen Jobs mit dem gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro bezahlt. Das entspricht 6,2 Prozent aller mindestlohnberechtigten Beschäftigungsverhältnisse. Gut jedes vierte geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnis erhielt den Mindestlohn (26,6 Prozent). Jobs in Voll- oder Teilzeit wurden dagegen deutlich seltener mit Mindestlohn vergütet (1,4 bzw. 5,0 Prozent).


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