Klägeranwalt - Deutsche Bank sucht im Postbank-Streit Vergleich
Kurz vor der angekündigten Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln kommt Bewegung in den Rechtsstreit um die Übernahme der Postbank durch die Deutsche Bank. Das Frankfurter Geldhaus hat einem Kläger-Anwalt zufolge einen Vorschlag für einen Vergleich gemacht. Den Klägern seien als Kernelement eines Kompromisses 36,50 Euro je Postbank-Aktie geboten worden, sagte Anwalt Jan Bayer von der Kanzlei Bayer Krauss Huber am Freitag. Er wies das Angebot umgehend als unzureichend zurück. Die Deutsche Bank erklärte, sie wolle sich nicht zum Stand der Gespräche mit Klägergruppen äußern.
Die Deutsche Bank hatte die Postbank 2010 übernommen. Die Aktionäre des Bonner Instituts hatten damals das Übernahmeangebot der Deutschen Bank über 25 Euro je Postbank-Aktie angenommen. Die Kläger fordern aber einen Nachschlag. Ihrer Ansicht nach hätte die Deutsche Bank schon viel früher ein – deutlich höheres – Pflichtangebot über 57,25 Euro je Anteilsschein für die Postbank machen müssen, weil sie de facto die Kontrolle über die ehemalige Post-Tochter erlangt habe. Die Frankfurter seien zunächst bewusst unter der Marke von 30 Prozent der Postbank-Anteile geblieben, oberhalb der ein Pflichtangebot an alle Aktionäre fällig wird.
Der Rechtsstreit beschäftigt die Gerichte bereits seit Jahren, erst 2022 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) den Fall an das OLG Köln zurück verwiesen. Dort geht er nun in die dritte Runde. Das Oberlandesgericht Köln will nun voraussichtlich am Mittwoch über den Fall entscheiden. Das könnte für die Deutsche Bank in einem ungüstigen Fall teuer werden.
Das Gericht hatte einer früheren Mitteilung des Frankfurter Instituts zufolge in einer mündlichen Verhandlung angedeutet, dass den Postbank-Aktionären ein höherer Preis zugestanden haben könnte. Die den Postbank-Aktionären maximal zustehende Summe belaufe sich einschließlich der rund 600 Millionen Euro seit 2010 aufgelaufenen Zinsen auf rund 1,3 Milliarden Euro. Die Deutsche Bank hatte daraufhin eine Rückstellung in voller Höhe von 1,3 Milliarden Euro gebildet – auch wenn der tatsächliche Betrag niedriger ausfallen könnte. Dies hatte dem Institut im zweiten Quartal unter dem Strich einen Verlust eingebrockt. Das Kölner Gericht hatte an die Deutsche Bank und die Kläger appelliert, sich zu verständigen.