Wertpapierlieferungen

Finanzaufsicht Bafin rügt erneut Deutsche-Börse-Tochter Clearstream

Frankfurt am Main | 10.07.2024 | Reuters

Die Finanzaufsicht Bafin hat erneut den zur Deutschen Börse gehörenden Wertpapier-Verwahrer Clearstream ins Visier genommen. Die Clearstream Banking AG müsse sicherstellen, dass sie die Anforderungen der Vorschriften für Wertpapierlieferungen und Abrechnungen in der EU und Zentralverwahrer einhalte, teilten die Aufseher am Mittwoch mit. Eine Sonderprüfung habe ergeben, dass das Unternehmen nicht alle Vorgaben in den untersuchten Bereichen erfülle. Die Gesellschaft müsse die Schwachstellen beseitigen. Es ist nicht das erste Mal, dass die Bafin Mängel bei Töchtern der Deutschen Börse aufzeigt.

Zentralverwahrer hätten die Pflicht, klare Regelungen und Kontrollen im Auslagerungs- und Risikomanagement zu besitzen, erklärte die Bafin. Dies gelte auch für die Sicherstellung der Integrität des Wertpapierhandels sowie für Zentralverwahrer-Verbindungen. Die Clearstream Banking AG habe dies zum Teil nicht erfüllt. Die Geschäftsorganisation der Gesellschaft sei aber insgesamt weiterhin ordnungsgemäß.

Clearstream erklärte auf Anfrage, das Ergebnis der Prüfung habe lediglich geringe Schwachstellen aufgezeigt, in denen Anforderungen in den geprüften Bereichen nicht vollumfänglich gegeben gewesen seien. Die Prüfung sei daher zu dem Schluss gekommen, dass die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation bei Clearstream zu jeder Zeit gegeben gewesen sei. Unmittelbar nach Abschluss der Prüfung seien Maßnahmen eingeleitet worden, durch die die internen Prozesse gestärkt worden seien. Die weiteren Schwachstellen würden zeitnah vollständig behoben.


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