OLG-Urteil

BaFin muss Wirecard-Aktionäre nicht entschädigen

München | 10.02.2023 | Reuters

Aktionäre von Wirecard haben auch nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt keinen Anspruch auf Schadenersatz für ihre Kursverluste gegen die Finanzaufsicht BaFin. Das Berufungsgericht bestätigte am Freitag in zweiter Instanz ein Urteil des Landgerichts Frankfurt.

Ein Aktionär hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wegen angeblicher Versäumnisse bei der Aufsicht über den bayerischen Zahlungsabwickler und wegen Amtsmissbrauchs verklagt. Wirecard war 2020 in die Insolvenz gerutscht, nachdem sich herausstellte, dass ein vorgebliches Guthaben von 1,9 Milliarden Euro auf Treuhandkonten nicht existierte.

Die BaFin sei damals erst in zweiter Linie für die Kontrolle der Bilanzen von Wirecard zuständig gewesen, urteilte das OLG. Sie habe schließlich angesichts der Vorwürfe gegen Wirecard 2019 eine Sonderprüfung durch die vorgeschaltete „Bilanzpolizei“ DPR veranlasst. Dass sie das schon früher hätte tun oder die Prüfung an sich ziehen müssen, sei nicht belegt. Überdies sei „nicht feststellbar, dass der Schaden des Klägers bei einem früheren Einschreiten nicht eingetreten wäre“. Ohnehin hätten Aktionäre selbst bei einer Verletzung der Amtspflichten keinen Anspruch auf Schadenersatz gegen die Bonner Behörde, weil diese bei der Bilanzkontrolle allein im öffentlichen Interesse tätig sei und nicht zum Anlegerschutz.

Strafrechtlich wird der Wirecard-Skandal seit Dezember vor dem Landgericht München aufgearbeitet, Hauptangeklagter ist der frühere Vorstandschef Markus Braun. Von ihm dürfen Aktionäre aber ebensowenig eine Entschädigung für ihre zusammengerechnet milliardenschweren Kursverluste erwarten wie von dem insolventen Unternehmen selbst. Viele weichen deshalb auf Klagen gegen die BaFin oder die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY aus, die die Bilanzen von Wirecard jahrelang bestätigt hatte.


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