Das BVR Immobilienmarkt-Monitoring hilft bei der Überwachung von Immobilienwerten
Optimale Unterstützung
Recht + Steuern | 17.02.2020 | Hans-Wilhelm Klemmer und Christoph Rübenacker
Nach einer Übergangsfrist von drei Jahren treten in 2011 Änderungen für die Überwachung von Sicherheitenwerten für die Realkreditprivilegierung in Kraft. Gemäß § 20a Absatz 6 KWG müssen die Werte gewerblicher Immobilien jährlich und die Werte von Wohnobjekten alle drei Jahre überprüft werden. Um zu großen Aufwand zu vermeiden, erlaubt der Gesetzgeber statistische Verfahren als Hilfestellung, um nur diejenigen Immobilien zu bestimmen, die einer Neubewertung bedürfen. Ein BVR-Tool hilft hier weiter.
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