Hinweisgeberschutzgesetz

Herausforderung und Chance

Wissen und Perspektive | 01.11.2023 | Dominik Brückel und Susan Wagner
deagreez@stock.adobe.com

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) trat am 2. Juli 2023 in Kraft. Es soll effektive, vertrauliche und sichere Kanäle für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Unternehmen schaffen, um Verstöße zu melden. Für Banken gilt es, die Vorgaben für interne Hinweisstellen mit den Vorgaben des Kreditwesengesetzes (KWG) und des Geldwäschegesetzes (GwG) in Einklang zu bringen.

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