Eigenmittelanforderungen

Die Eigenmittelunterlegung von Infrastrukturinvestitionen nach Art. 501a CRR II

Konstantin Pieper, Christian Kaiser und Sarah Jane Kamhawi | Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen 13/2021 | www.kreditwesen.de

Am 28. Juni 2021 wurden wesentliche Teile der CRR II wirksam, die für die Kreditinstitute zahlreiche Neuerungen bereithält und in Teilen mit steigenden Eigenmittelanforderungen verbunden ist. Gleichzeitig setzt die CRR II die Rahmenbedingungen für Finanzierungen, die von der EU gefördert werden sollen.

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