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OffenlegungsVO: Zeitpunkt der Anwendbarkeit ist gekommen!

Sebastian Laudien | 10.03.2021

Rundschreiben des BVR und weitere Informationen der BaFin

Die neuen Transparenzpflichten für Banken nach der Offenlegungsverordnung (OffenlegungsVO; VO (EU) 2019/2088) sind ab dem 10. März 2021 anwendbar.

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