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OffenlegungsVO: Zeitpunkt der Anwendbarkeit ist gekommen!
Sebastian Laudien | 10.03.2021
Rundschreiben des BVR und weitere Informationen der BaFin
Die neuen Transparenzpflichten für Banken nach der Offenlegungsverordnung (OffenlegungsVO; VO (EU) 2019/2088) sind ab dem 10. März 2021 anwendbar.
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