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MiFID II Quick Fix – Umsetzung in der Bankpraxis
Sebastian Laudien | 14.12.2021
Der MIFID II Quick Fix ist als Änderungsrichtlinie national umsetzungsbedürftig. Die Überprüfung der Änderungen durch den MiFID Quick Fix und die Umsetzung in deutsches Recht– durch Änderungen des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) mit Wirkung zum 28.11.2021 – ergibt in weiten Teilen keinen unmittelbaren Handlungsbedarf für Banken.
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