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Meldung zur Bankenabgabe 2021
Olaf Achtelik | 17.11.2020
„Business as usual“ trotz erfolgreicher Klagen gegen Berechnungsmethodik?
Vor einigen Tagen hat die BaFin auf Ihrer Internetseite die Meldebögen des Einheitlichen Abwicklungsausschusses (SRB) zur Berechnung der Bankenabgabe für das Beitragsjahr 2021 veröffentlicht. Die Veröffentlichung der im Vergleich zu den Vorjahren nahezu unveränderten Meldebögen erfolgt dabei ungeachtet der jüngsten erfolgreichen Klagen gegen die Berechnungsmethodik der Bankenabgabe, etwa der Klage der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW).
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