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Bankaufsichtliche Anforderungen an die IT (BAIT)

Berit Schimm | 11.12.2017

Die bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT) interpretieren die Anforderungen des § 25a Absatz 1 KWG sowie des § 25 b KWG und konkretisieren die in den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) enthaltenen Anforderungen in Bezug auf die IT. Intention der Bankenaufsicht ist, damit einen zentralen Baustein für die IT-Aufsicht im deutschen Bankensektor bereitzustellen.

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