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Sanierungsplanung durch die BVR-ISG
Olaf Achtelik | 04.12.2017
Wurden bisher nur unmittelbar von der EZB beaufsichtigte Institute zur Erstellung von Sanierungsplänen durch die Aufsicht aufgefordert, wird die Sanierungsplanung nun auch für andere Institute relevant. Die BVR-ISG hatte deshalb den ihr angeschlossenen Instituten die Übernahme der Sanierungsplanung angeboten. Von der Übernahmemöglichkeit haben die Institute regen Gebrauch gemacht.
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