Aufsicht

Bafin ordnet bei NordLB Maßnahmen zur Geldwäsche-Prävention an

Berlin | 03.08.2026 | Reuters

Die NordLB muss auf Druck der Finanzaufsicht Bafin deutliche Mängel beim Vorbeugen von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beseitigen. Die Bafin habe festgestellt, dass bei der Norddeutschen Landesbank (NordLB) „gewichtige Mängel im Bereich der Aktualisierung von Kundendaten vorliegen“, erklärte die Bonner Behörde am Montag. „Die Mängel betreffen Kundensorgfaltspflichten, namentlich wurden Defizite in den Prozessen und ein erheblicher Rückstand bei der Aktualisierung von Kundendaten festgestellt.“ Das Institut habe damit gegen Vorgaben des Geldwäschegesetzes verstoßen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) ordnete insbesondere an, dass die NordLB sowohl ein Konzept zur Aktualisierung der Kundendaten vorlegen und umsetzen als auch sämtliche nicht aktualisierten Kundendaten auf einen aktuellen und vollständigen Stand bringen muss. Die Anordnung der Bafin ist den Angaben zufolge seit dem 14. Juni 2026 bestandskräftig. Sie ergeht auf Grundlage des Geldwäsche- sowie des Kreditwesengesetzes.

Die NordLB erklärte, man arbeite intensiv daran, die Anforderungen der Bafin zu erfüllen, und habe dafür Maßnahmen eingeleitet. „Das geforderte Konzept wurde bereits entwickelt und wird konsequent umgesetzt – so konnten inzwischen deutliche Fortschritte erzielt werden.“

Das Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet Institute unter anderem dazu, ihre Geschäftsbeziehungen stetig zu überwachen. Dabei müssen sie sicherstellen, dass die jeweiligen Dokumente und Daten im angemessenen zeitlichen Abstand aktualisiert werden. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Finanzdienstleistungen dazu missbraucht werden, Gewinne aus Straftaten in den legalen Geldkreislauf einzuschleusen.


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