DGRV, Genoverband und Einzelverbände zum EEG 2027
EEG-Novelle: Genossenschaftsverbände warnen vor Risiken für die Finanzierung von Energieprojekten
Berlin | 29.07.2026 | DGRV
Die Verbände sehen in den geplanten Regelungen Risiken für die Finanzierbarkeit von Wind- und Solarprojekten und damit auch für das Engagement von Energiegenossenschaften und finanzierenden Genossenschaftsbanken.

Die genossenschaftlichen Spitzen- und Regionalverbände kritisieren zentrale Elemente der geplanten EEG-Novelle 2027 und des Netzanschlusspakets. Während einzelne Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Energiewende begrüßt werden, warnen sie vor zusätzlichen Finanzierungsrisiken und Belastungen für Energieprojekte.

  • Verbände kritisieren Referentenentwürfe zum EEG 2027 und Netzanschlusspaket
  • 1.020 Energiegenossenschaften werden durch die Verbände vertreten
  • Redispatch-Vorbehalt könnte die Finanzierbarkeit von Projekten verschlechtern
  • Genossenschaftsbanken sehen mögliche Auswirkungen auf Kreditentscheidungen
  • Kritik an geplanter Direktvermarktungspflicht für kleinere Photovoltaikanlagen
  • Verbände fordern verlässliche Rahmenbedingungen für Investitionen in erneuerbare Energien

Kritik an den Referentenentwürfen

Der genossenschaftliche Spitzenverband DGRV und die Regionalverbände Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband (BWGV), Genoverband, Genossenschaftsverband Bayern (GVB) und Genossenschaftsverband Weser-Ems (GVWE) sehen die Referentenentwürfe zum EEG 2027 und zum Netzanschlusspaket kritisch. Zwar enthielten diese wichtige Ansätze für die Weiterentwicklung der Energiewende. Dazu gehören insbesondere die geplante Transparenz über verfügbare Netzanschlusskapazitäten sowie die Digitalisierung von Netzanschlussverfahren. Gleichzeitig warnen die Verbände vor Regelungen, die die Finanzierung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien erschweren und die Vielfalt der Akteure im Strommarkt gefährden könnten.

Folgen des Redispatch-Vorbehalts

Mit Ablehnung reagieren die Verbände, die 1.020 Energiegenossenschaften in Deutschland vertreten, insbesondere beim im Netzanschlusspaket vorgesehenen Redispatch-Vorbehalt. Danach könnten neue Wind- und Solaranlagen in kapazitätslimitierten Netzgebieten aufgrund fehlender Anschlusskapazitäten nur unter der Bedingung angeschlossen werden, dass Betreiber auf Teile ihrer Entschädigungsansprüche bei netzbedingten Abregelungen verzichten. Dies verschlechtert die Kalkulierbarkeit von Projekten und könnte erhebliche Auswirkungen auf deren Finanzierbarkeit haben. Das würde den dringend nötigen weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien erheblich behindern.

Auswirkungen auf Genossenschaftsbanken

Neben den Energiegenossenschaften wären auch die Genossenschaftsbanken betroffen, die häufig die Finanzierung der Projekte übernehmen. Zusätzliche Unsicherheiten bei den Erlösen können Kreditentscheidungen erschweren und Investitionen verteuern. Es besteht daher die Gefahr, dass weniger Projekte umgesetzt werden könnten.

Kritik an den EEG-Änderungen

Auch die geplanten Änderungen im EEG bewerten die Verbände kritisch. Die vorgesehene Abschaffung der Einspeisevergütung für kleine Anlagen und die Einführung einer Direktvermarktungspflicht würden viele Photovoltaikprojekte mit zusätzlichen Kosten, höherem Verwaltungsaufwand und neuen Vermarktungsrisiken belasten. Auch dies könnte dazu führen, dass Anlagen unrentabel werden, beziehungsweise gar nicht realisiert werden.

Investitionssicherheit für Energieprojekte

Der Systemwechsel kommt zu früh. Mit Energy Sharing und anderen Modellen der direkten regionalen Stromnutzung entstehen zwar neue Möglichkeiten für die Vermarktung erneuerbaren Stroms. Diese Modelle befinden sich jedoch noch in einer frühen Phase, sind selbst noch nicht wirtschaftlich tragfähig und können die Investitionssicherheit bestehender Förderinstrumente noch nicht ersetzen oder benötigen diese immer noch als Absicherung.

Forderungen der Verbände

Deshalb sprechen sich die genossenschaftlichen Verbände dafür aus, die Einspeisevergütung für kleine Photovoltaikanlagen beizubehalten und auf eine Direktvermarktungspflicht unter 100 kWp zu verzichten. Ebenso sollten differenzierte Vergütungssätze, der Volleinspeisebonus sowie die Förderung besonderer Solaranlagen, wie kleiner Agri-PV-Anlagen erhalten bleiben. Darüber hinaus sollte das eigenständige Ausschreibungssegment für Agri-PV, Floating-PV und weitere besondere Solaranlagen fortgeführt werden.

DGRV fordert Akteursvielfalt

„Die Energiewende braucht Akteursvielfalt. Energiegenossenschaften, mittelständische Unternehmen und Kommunen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien. Die aktuellen Gesetzesvorhaben müssen deshalb daran gemessen werden, ob sie diese Vielfalt stärken oder schwächen“, so Jan Holthaus, Vorstand des DGRV.

Planungssicherheit für Energiegenossenschaften

„In Baden-Württemberg fehlt es nicht an genehmigten Projekten und nicht an Menschen, die investieren wollen – es fehlen verlässliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen“, sagt BWGV-Präsident Dr. Ulrich Theileis. Er macht deutlich: „Die EEG-Novelle benachteiligt weiter süddeutsche Windstandorte, da sie die häufig höheren Erschließungs-, Planungs- und Genehmigungskosten nicht ausreichend berücksichtigt. Außerdem schafft sie neue Erlösrisiken. Dies verschärft das Ausbauproblem. Energiegenossenschaften und ihre finanzierenden Genossenschaftsbanken brauchen Planungssicherheit und tragfähige Zukunftsperspektive. Wer Akteursvielfalt will, muss Bürgerenergie ermöglichen – und darf sie nicht aus dem Markt regulieren.“

Finanzierung erneuerbarer Energien

Peter Götz, Vorstand des Genoverbandes, betont: „Wer die Finanzierungsgrundlagen von Wind- und Solarprojekten schwächt, bremst Investitionen in die Energiewende. Das trifft nicht nur Energiegenossenschaften, sondern auch die Genossenschaftsbanken, die seit vielen Jahren ein wichtiger Partner beim Ausbau erneuerbarer Energien sind und verlässliche Rahmenbedingungen für ihre Kreditentscheidungen benötigen.“

Risiken für Investitionen

„Besonders kritisch sehen wir daher den geplanten Redispatch-Vorbehalt. Er verlagert netzbedingte Risiken einseitig auf die Anlagenbetreiber und erschwert damit Investitionen. Allein in Bayern planen Energiegenossenschaften Projekte im dreistelligen Millionenbetrag, die durch diese Regelung gefährdet werden könnten. Statt zusätzliche Unsicherheiten zu schaffen, sollte der Gesetzgeber den Netzausbau fördern und den Anlagenbetreibern selbst ermöglichen, am Netzverknüpfungspunkt mehr Flexibilität zu schaffen. So können Speicher und andere Flexibilitätsoptionen eingebunden und Abregelungen vermieden werden”, erklärt Stefan Müller, Präsident des Genossenschaftsverband Bayern.

Photovoltaik und regionale Wertschöpfung

„Die Einspeisevergütung für kleine Photovoltaikanlagen und der Verzicht auf eine Direktvermarktungspflicht unter 100 kWp sind wesentliche Erfolgsfaktoren für Energiegenossenschaften. Sie schaffen Planungssicherheit, reduzieren Bürokratie und ermöglichen es auch kleineren Akteuren, aktiv zur Energiewende beizutragen. Eine Beibehaltung dieser Regelungen stärkt die regionale Wertschöpfung, die gesellschaftliche Akzeptanz und den dezentralen Ausbau erneuerbarer Energien“, Johannes Freundlieb, Vorstand des Genossenschaftsverband Weser-Ems e.V., hält dies unabdingbar für die weitere Entwicklung von Energiegenossenschaften in Weser Ems.

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„Die Energiewende braucht Akteursvielfalt. Energiegenossenschaften, mittelständische Unternehmen und Kommunen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien. Die aktuellen Gesetzesvorhaben müssen deshalb daran gemessen werden, ob sie diese Vielfalt stärken oder schwächen“. Jan Holthaus, Vorstand des DGRV.
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„Wer die Finanzierungsgrundlagen von Wind- und Solarprojekten schwächt, bremst Investitionen in die Energiewende. Das trifft nicht nur Energiegenossenschaften, sondern auch die Genossenschaftsbanken, die seit vielen Jahren ein wichtiger Partner beim Ausbau erneuerbarer Energien sind und verlässliche Rahmenbedingungen für ihre Kreditentscheidungen benötigen.“ Peter Götz, Vorstand des Genoverbandes
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Benjamin Dannemann

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